SATZUNG & GEBÜHRENORDNUNG – LOUD AND PROUD BOOKFESTIVAL e.V.

Bis der Verein und das Festival eine offizielle Website haben, findet ihr hier die Satzung, sowie die Gebührenordnung.

Satzung des Loud and Proud Bookfestival e.V.

§ 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen Loud and Proud Bookfestival e.V.

2. Es wird angestrebt, den Verein in das Vereinsregister einzutragen und trägt danach den Zusatz „e.V.“

3. Der Verein hat seinen Sitz in Philippsburg.

4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Zweck des Vereins 
  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Ist die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere die Sichtbarkeit von queerer Literatur, Autor*innen und Verlagen.

2. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch:

  1. Die jährliche Organisation des Loud and Proud Bookfestivals,
  2. Es wird angestrebt Lesungen, Workshops, Vorträge und Diskussionsrunden unabhängig vom Bookfestival anzubieten.
  3. Kooperationen mit queeren Künstler*innen, Verlagen und Initiativen,
  4. Öffentlichkeitsarbeit zur Förderung von Vielfalt in der Literatur.

§ 3 Gemeinnützigkeit

  1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
  3. Die Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Mitglied erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
  4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  5. Der Verein ist parteipolitisch und religiös neutral. Und stellt sich rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen entschieden entgegen treten. 

§ 4 Mitgliedschaft

  1. Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt.
  2. Der Verein besteht aus:
    1. Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr
    2. Erwachsene nach Vollendung des 18. Lebensjahres
    3. Ehrenmitglieder
    4. Fördermitglieder
  3. Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
  4. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
  5. Der Austritt ist schriftlich mit einer Frist von zwei  Wochen zum Monatsende zu erklären.
  6. Ein Ausschluss kann durch den Vorstand erfolgen, wenn ein Mitglied dem Vereinszweck entgegenwirkt oder dem Verein in anderer Weise schadet.

§ 5 Beiträge

1. Es sind Mitgliedsbeiträge zu leisten, die in der Beitragsordnung festgelegt sind.

2. Die Höhe des Beitrags und dessen Fälligkeit werden von der Mitgliederversammlung festgelegt.

3. In begründeten Fällen kann der Vorstand Beiträge erlassen oder stunden.

4. Die Beitragshöhe kann je nach Mitgliedergruppen unterschiedlich festgesetzt werden. Die Unterschiede müssen sachlich gerechtfertigt sein.

§6 Stimmrecht und Wählbarkeit

  1. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder*innen vom vollendeten 18. Lebensjahr an. Jüngere Mitglieder können an der Mitgliederversammlung teilnehmen.
  2. Als Vorstandsmitglied sind Mitglieder*innen vom vollendeten 18. Lebensjahr an wählbar.

§ 7 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind:

1. die Mitgliederversammlung

2. der Vorstand

3. der Hauptvorstand

§ 8 Mitgliederversammlung

1. Ist das höchste gesetzgebende Gremium des Vereins.

2. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Diese kann auch online stattfinden. 

3. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich oder per E-Mail

unter Angabe der Tagesordnung einberufen.

4. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist einzuberufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich verlangt.

5. Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

6. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen gefasst, soweit die Satzung nichts anderes bestimmt.

7. Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins bedürfen einer Zweidrittelmehrheit.

8. Abstimmungen und Wahlen können offen per Handzeichen erfolgen. Wenn der Antrag auf geheime Abstimmung gestellt wird, wird diesem ohne Abstimmung stattgegeben.

9. Anträge können von allem Mitglieder*innen gestellt werden. Diese sind mit einer Frist von drei Wochen vor der Mitgliederversammlung im Hauptvorstand einzureichen.

§9 Zuständigkeit der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist ausschließlich in folgenden Vereinsangelegenheiten zuständig:

  1. Entgegennahme des Jahresbericht des Hauptvorstandes.
  2. Entlastung des Hauptvorstandes.
  3. Wahl der Mitglieder des Hauptvorstandes.
  4. Wahl der Kassenprüfer.
  5. Änderung der Satzung.
  6. Ernennung von Ehrenmitgliedern.
  7. Beschlussfassung über eingereichte Anträge.
  8. Änderung der Beitragsordnung.
  9. Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.

§ 10 Vorstand und seine Zuständigkeit

1. Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen:

 – 1.Vorsitz

 – 2.Vorsitz

2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Wiederwahl ist möglich.

3. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam vertreten.

4. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung einem anderen Organ zugewiesen sind.

5. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.

§11 Hauptvorstand und seine Zuständigkeit

  1. Der Hauptvorstand besteht aus folgenden Personen:
    1. Schatzmeister*in
    2. Schriftführer*in
    3. max. drei Beisitzer*in
  2. Dem Hauptvorstand steht es, offen Positionen in Personalunion zu besetzen.
  3. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist möglich.
  4.  Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.

§ 12 Protokolle

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung und des Vorstands ist ein Protokoll zu fertigen, das von der/dem Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied zu unterzeichnen ist.

§ 13 Einkünfte und Ausgaben

  1. Die Einkünfte des Vereins bestehen aus:
    1. Beiträge der Mitglieder
    2. freiwillige Spenden
    3. sonstige Einnahmen
  2. Die Ausgaben des Vereins bestehen aus:
    1. Verwaltungsausgaben
    2. Aufwendungen im Sinne des §2
  3. Für außergewöhnliche Aufwendungen und Anschaffungen ist die Genehmigung der Mitgliederversammlung einzuholen. 

§ 14 Vermögen und Haftung

  1. Für sämtliche Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschließlich das Vereinsvermögen, welches aus dem Kassenbestand und sämtlichen Inventar besteht.
  2. Überschüsse aus allen Veranstaltungen gehören dem Vereinsvermögen.

§ 15 Kassenprüfung

  1. Die Mitgliederversammlung wählt zwei Revisoren, die nicht dem Hauptvorstand oder einem sonstigen Vereinsorgan angehören dürfen.
  2. Die Amtszeit der Revisoren entspricht der des Hauptvorstandes. Wiederwahl ist zulässig.
  3. Die Revisoren prüfen einmal jährlich zur Mitgliederversammlung die gesamte Vereinskasse mit allen Konten, Buchungsunterlagen und Belegen. Sie machen in der Mitgliederversammlung einen Prüfbericht.

§ 16 Auflösung des Vereins

1. Die Auflösung des Vereins kann nur in einer eigens zu diesem Zweck einberufenen

Mitgliederversammlung beschlossen werden.

2. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die Förderung von Kunst und Kultur, insbesondere queerer Kulturarbeit.

§ 17 Gültigkeit der Satzung

Diese Satzung wird in der Gründungsversammlung am 16.10.2025 beschlossen und tritt mit Eintragung in das Vereinsregister in Kraft

Gebührenordnung:

Beitragsordnung des Loud and Proud Bookfestival e.V.

§ 1 Grundsatz

Die Beitrags- und Finanzordnung regelt die Pflicht der Vereinsmitglieder zur Entrichtung barer Leistungen (Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren) des Loud and Proud Bookfestival e.V.
Sie ist Bestandteil der Vereinssatzung und für alle Mitglieder verbindlich.

§ 2 Beitragspflicht

  1. Jedes Mitglied ist verpflichtet, einen Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
  2. Die Höhe des Beitrags wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
  3. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

§ 3 Finanzmittel

Neben den Mitgliedsbeiträgen, behält sich der vor, Finanzmittel in Form von Sachspenden oder monetären Zuwendungen entgegenzunehmen. Diese dürfen nur im Sinne §2 der Satzung verwendet werden. 

§ 4 Beitragshöhe

Die Mitgliedsbeiträge betragen:

  • Erwachsene: 10,00 € pro Monat (= 30,00 € pro Quartal / 120,00 € pro Jahr)
  • Ermäßigt (Schüler, Studierende, Azubis, Rentner, Sozialleistungsbezieher): 5,00 € pro Monat (= 15,00 € pro Quartal / 60,00 € pro Jahr)
  • Freiwillig erhöhter Beitrag: 20,00 € pro Monat (= 60,00 € pro Quartal / 240,00 € pro Jahr)

§ 5 Zahlungsmodalitäten

  1. Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus zu entrichten.
  2. Folgende Zahlungsweisen sind möglich:
    • Monatlich: jeweils bis zum 5. des Monats
    • Vierteljährlich: jeweils bis zum 5. Januar, 5. April, 5. Juni und 5. Oktober
    • Halbjährlich: jeweils bis zum 5. Januar und 5. Juni
    • Jährlich: bis zum 31. Januar eines Jahres
  3. Die gewählte Zahlungsweise ist dem Verein schriftlich mitzuteilen und gilt bis auf Widerruf.

§ 6 Zahlungsart

  1. Der Beitrag wird im SEPA-Lastschriftverfahren eingezogen.
  2. Auf Wunsch ist eine Überweisung möglich, die fristgerecht beim Verein eingehen muss.

§ 7 Mahnwesen

Wird die mit Bankeinzug eingezogene Forderung des Vereins von der Bank des Mitgliedes nicht eingelöst oder retourniert oder die Forderung aus anderen Gründen nicht fristgerecht beglichen (Rechnungszahler), wird das Mitglied von der Geschäftsstelle schriftlich angemahnt. Die dadurch entstandenen Kosten gehen zu Lasten des Mitglieds.

§ 8 Beginn und Ende der Beitragspflicht

  1. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Monat des Vereinsbeitritts.
  2. Bei Austritt oder Ausschluss besteht die Beitragspflicht bis zum Ende des laufenden Monats. Bei nicht monatlicher Zahlung wird anteilig die Beitragspflicht ausgeführt.
  3. Bereits gezahlte Beiträge werden nicht erstattet.
  4. Die Pflicht zur Beitragszahlung endet gemäß §4 Nr.5 der Satzung. 

§ 9 Sonderregelungen

  1. In besonderen Fällen (soziale Härte, längere Krankheit etc.) kann der Vorstand Beitragsstundungen, -ermäßigungen oder -befreiungen gewähren.
  2. Hierüber entscheidet der Vorstand auf schriftlichen Antrag.

§ 10 Inkrafttreten

Diese Beitragsordnung wird von der Mitgliederversammlung am 16. Oktober 2025 beschlossen und tritt am 16. Oktober 2025 in Kraft.